Seit nunmehr einigen Jahren bietet das Insolvenzrecht für Verbraucher die Möglichkeit eine sich stetig beschleunigende Schuldenspirale zu durchbrechen. Durch das Restschuldbefreiungsverfahren sind sie nach einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase von allen Schulden befreit und können dann neu anfangen.
Für Unternehmen ist das Insolvenzrecht gleichermaßen von erheblicher Bedeutung, da es insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG die letzte Notbremse ist, um eine persönliche Haftung zum Beispiel der Geschäftsführer zu vermeiden. Dies setzt aber immer eine rechtzeitige Anmeldung des Verfahrens und damit den rechtzeitigen Gang zu einem Rechtsanwalt oder dem Insolvenzgericht voraus.
Für Gläubiger eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens ist die professionelle Anmeldung ihrer Forderungen im Verfahren sehr wichtig, da nur hierdurch gewährleistet ist, dass die eigene Forderung überhaupt irgendeine Berücksichtigung erfährt.