Das Medizinrecht ist ein neues Rechtsgebiet und geht über das bisher bekannte Arzthaftungsrecht hinaus. Es ist umfassender und gilt als Sammelbezeichnung für die Anwendung von Rechtsnormen, die sich auf Patientenbehandlungen durch zugelassene Fachleute beziehen. Vom Medizinrecht sind daher die Versicherten sowie die Leistungserbringer gleichsam umfasst; ebenso betrifft es die Hersteller von Medizinprodukten, das gesamte Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des Rechts der Zulassungsvoraussetzungen für Apotheken und Krankenhäuser.