Wussten Sie, dass es ein Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen gibt? Dort ist geregelt, welche Grenzabstände für Gebäude gelten, ob die Wand des Nachbarhauses benutzt werden darf oder nicht, wie hoch die Wand sein darf, ob und in welchem Fall ein sog. Hammerschlags- und Leiterrecht besteht. Ebenso sind Einfriedungspflichten des Eigentümers geregelt und auch die einzuhaltenden Grenzabstände für Pflanzen auf dem Grundstück.
Das private Nachbarrecht befasst sich daher insbesondere mit den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn.